Bestattungskosten
Bei einem Sterbefall fallen für die Hinterbliebenen/Bestattungspflichtigen Bestattungskosten an.
Was kostet eigentlich eine Bestattung und welche einzelnen Gebühren fallen bei einer solchen an?
Diese Frage wird uns oft gestellt und kann anhand Ihrer Vorstellungen und Wünsche auch von jedem Bestatter detailiert beantwortet werden – auch am Telefon.
Daher bietet es sich an bei verschieden Bestattern vorab Preise telefonisch zu erfragen, da die Preisspannen sehr unterschiedlich und groß sind.
Gerne informieren wir Sie kostenlos und unverbindlich bei einem persönlichen oder telefonischen Gespräch über die jeweiligen Kosten, die Möglichkeit zu Lebzeiten vorzusorgen oder die Bestattung in bis zu 36 Monatsraten zu finanzieren.
Sprechen Sie uns an – JEDERZEIT.
Die Kosten einer Bestattung teilen sich in drei Kostenblöcke auf.
1. Kostenblock: Städtische Gebühren
der Grabkauf, die Grabverlängerung, die Beisetzungsgebühr, die Feierhallenbenutzung, die Verwaltungsgebühr, die Kremationsgebühr, die Kühlraumgebühr, der Aufbahrungsraum etc.
2. Kostenblock: Leistungen Dritter
die Todesbescheinigung, eine Zeitungsanzeige, eine(r) Freie(r) Redner(in), die florale Ausschmückung, eine musikalische Umrahmung, der Steinmetz etc.
3. Kostenblock: Die Bestatterdienstleitungen
der Sarg, die hygienische Versorgung des verstorbenen Menschens, die Beratung, die Organisation und die Begleitung, die Erledigung der amtlichen Formalitäten, die notwendigen Abmeldungen (Rentenstelle, Krankenkassen etc.), der Trauerdruck, die Überführung(en), das Grabkreuz oder die Grabtafel, die Schmuckurne (wenn gewünscht), das Kissen und die Decke (wenn gewünscht) etc.