Bestattungskosten
Bei einem Sterbefall fallen für die Hinterbliebenen/Bestattungspflichtigen Bestattungskosten an.
Was kostet eigentlich eine Bestattung und welche einzelnen Gebühren fallen bei einer solchen an?
Diese Frage wird uns oft gestellt und kann anhand Ihrer Vorstellungen und Wünsche auch von jedem Bestatter detailiert beantwortet werden – auch am Telefon.
Gerne informieren wir Sie kostenlos und unverbindlich bei einem persönlichen oder telefonischen Gespräch über die jeweiligen Kosten, die Möglichkeit zu Lebzeiten vorzusorgen oder die Bestattung zu finanzieren.
Sprechen Sie uns an – JEDERZEIT.
Die Kosten einer Bestattung teilen sich in drei Kostenblöcke auf.
1. Kostenblock: Städtische Gebühren
Grabkauf / Grabverlängerung, Beisetzungsgebühr, Feierhallenbenutzung, Verwaltungsgebühr, Kremationsgebühr, Kühlraumgebühr, Aufbahrungsraum etc.
2. Kostenblock: Leistungen Dritter
Todesbescheinigung, Zeitungsanzeige, Freie(r) Redner(in), florale Ausschmückung, musikalische Umrahmung, Steinmetz etc.
3. Kostenblock: Die Bestatterdienstleitungen
Sarg, Versorgung des verstorbenen Menschens, Beratung, Organisation und Begleitung, Erledigung amtlicher Formalitäten, notwendige Abmeldungen (Rentenstelle, Krankenkassen etc.), Trauerdruck, Überführung(en), Grabkreuz / Grabtafel, Schmuckurne etc.