Die Bestattungskosten
Bei einem Sterbefall fallen für die Hinterbliebenen/Bestattungspflichtigen unterschiedliche Bestattungskosten an.
Was kostet eigentlich eine Bestattung und welche einzelnen Gebühren fallen bei einer solchen an?
Diese Frage wird uns oft gestellt und kann anhand Ihrer Vorstellungen und Wünsche auch von jedem Bestatter detailiert beantwortet werden – auch am Telefon.
Anhand Ihrer Wünsche, Vorstellungen und Wege könnenwir Ihnen am Telefon detailiert Preise nennen. Gerne informieren wir Sie bei einem telefonischen Erstgespräch auch über die Abläufe und wie sich um Ihren Verstorbenen gekümmert wird.
Wir informieren Sie kostenlos und unverbindlich bei einem persönlichen oder telefonischen Gespräch über die jeweiligen Kosten, die Möglichkeit zu Lebzeiten vorzusorgen oder die Bestattung in bis zu 36 Monatsraten zu finanzieren.
Wir zeigen Ihnen Abläufe und Möglichkeiten auf aktiv mitzuwirken z.B. bei der Versorgung, dem Ankleiden, der Einbettung oder der begleitenden Kremation.
Sprechen Sie uns an – JEDERZEIT.
Die Kosten einer Bestattung teilen sich in drei Kostenblöcke auf.
1. Kostenblock: Die städtischen Gebühren
der Grabkauf (Erdgrab, Urnengrab, Rasengrab, Baumgrab, Gemeinschaftsgrabanlage, Kindergrab etc.), die Grabverlängerung, die Beisetzungsgebühr, die Feierhallenbenutzung, die Verwaltungsgebühr, die Kremationsgebühr (bei einer Feuerbestattung) – wir kremieren unsere Verstorbenen im Krematorium Leinfelden wodurch für unsere Angehörigen keinerlei Kühlraumgebühren anfallen und auch keine weiteren Kosten für eine zweite Überführung in ein anderes Krematorium, die Kühlraumgebühr (wenn ein anderes Krematorium oder eine Erdbestattung gewünscht wird), der Aufbahrungsraum etc.
Wir weisen daruf hin, dass sich die städtischen Gebühren von Stadt zu Stadt sehr unterscheiden können.
2. Kostenblock: Die Leistungen Dritter
die Todesbescheinigung (bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus können neben der Gebühr für die Todesbescheinigung auch Kühlraumgebühren anfallen), eine Zeitungsanzeige, ein(e) Freie(r) Redner(in), die florale Ausschmückung, eine musikalische Umrahmung, der Steinmetz, die Grabpflege etc.
3. Kostenblock: Die Bestatterdienstleitungen
der Sarg, die hygienische Versorgung des verstorbenen Menschens, die Beratung, die Organisation und die Begleitung, die Erledigung der amtlichen Formalitäten, die notwendigen Abmeldungen (Rentenstelle, Krankenkassen etc.), der Trauerdruck, die Überführung(en), das Grabkreuz oder die Grabtafel, die Schmuckurne (wenn gewünscht), das Kissen und die Decke (wenn gewünscht) etc.

