Wenn Kinder sterben...
Es gibt Momente, in denen die Welt stillsteht.
Der Tod eines Kindes – ob vor, während oder nach der Geburt – es ist ein unermesslicher Schmerz, für den es kaum Worte gibt.
In dieser Ausnahmesituation möchten wir Ihnen nicht nur als Bestatter, sondern vor allem als Menschen zur Seite stehen.
Jede Trauer, jede Familie und jedes Kind sind einzigartig. Deshalb gibt es bei uns keine festen Abläufe, sondern viel Raum, Zeit und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, wie Sie es brauchen.
Gemeinsam finden wir Wege, den Abschied so zu gestalten, dass es Ihrem Kind gerecht wird – leise oder feierlich, schlicht oder liebevoll ausgeschmückt.
Wir hören zu und beraten – und wir kümmern uns um alles, was Ihnen im Moment vielleicht unmöglich erscheint.
Wir unterstützen Sie bei Abschiedszeremonien in Klinik, Zuhause oder im Freien. Bei der Gestaltung von Ritualen und bei der Organistation der Beisetzung.
Auch die Kleinsten, die das Leben nicht kennenlernen durften, verdienen einen würdevollen Platz in Erinnerung und Herz.
Manchmal stirbt ein Kind so früh, dass es nach geltendem Recht nicht bestattungspflichtig ist – etwa bei sogenannten Sternenkindern.
Doch auch wenn das Gesetz keine Bestattung vorschreibt, bedeutet das nicht, dass Sie keinen Abschied gestalten dürfen.
Wir wissen, wie wichtig es sein kann, das Kind zu sehen, zu berühren oder in Würde zu verabschieden – ganz gleich, wie klein oder wie früh es geboren wurde.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine individuelle Abschiedsfeier zu veranlassen, wenn Sie das möchten.
Bitte hinterfragen Sie unbedingt in der Klinik die Abläufe, wenn Sie ein Sternenkind zur Welt bringen und die Klinik Ihnen mitteilt, dass sie sich um den weiteren Ablauf kümmern wird.